Allgemeine Geschäftsbedingungen von Frenken Media / Internet
Services Frenken

vertreten durch Martin Frenken

Rektor-von-Helden Str. 31

41849 Wassenberg

1. Allgemeines

1.1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Verträge in den Geschäftsbereichen Design, Webentwicklung, Social Media, SEO
& SEA sowie der Einrichtung/Erstellung von Online-Shops, die zwischen Frenken
Media / Internet Services Frenken, nachfolgend in Kurzform „Frenken Media“
genannt, und deren Kunden geschlossen werden. Von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn,
dass sie von Frenken Media vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich
anerkannt worden sind.

1.2

 Frenken Media bietet unter anderem Leistungen im Bereich
Design, Webentwicklung, Social Media, SEO / SEA und E-Commerce. Der spezifische
Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Frenken
Media und ihren Kunden.

1.3

Jegliche Vereinbarungen, die zwischen Frenken Media und dem
Kunden zwecks Auftragsausführung getroffen werden, bedürfen einer schriftlicher
Grundlage. Änderungen und Ergänzungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen.

1.4

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche
künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne diese nochmals ausdrücklich
zu vereinbaren.

1.5

Die Leistungen von Frenken Media richten sich an Unternehmer
im Sinne von § 14 BGB (natürliche / juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt).

1.6

Sämtliche Angebote sind unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss.
Jeglicher Vertrag tritt erst durch eine Auftragsbestätigung von Frenken Media
in Kraft.

1.7

Frenken Media ist berechtigt, in eigenem Namen sowie auf
eigene Rechnung die notwendigen Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, die
ihrerseits ebenfalls Nachunternehmer einsetzen dürfen. Hierbei bleibt Frenken
Media alleiniger Vertragspartner des Kunden.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1

Der Kunde stellt Frenken Media die für die Auftragsausführung
benötigten Daten und Unterlagen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung.  Zudem erbringt der Kunde alle notwendigen
Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks. Der Kunde benennt zu
Beginn der Auftragsausführung einen Ansprechpartner für Frenken Media, der gewährleistet,
dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.

2.2

Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm
gelieferten Daten, Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind. Frenken
Media wird von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter
einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung freigestellt.

2.3

Frenken Media ist rechtlich nicht berechtigt,
Rechtsberatungsleistungen für den Kunden zu erbringen. Eine rechtliche Prüfung
des Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder
erworbenen Werke (Design, Content, Struktur etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit
dem geltenden Recht zu prüfen wird von Frenken Media ausgeschlossen. Falls der
Kunde bestimmte Weisungen bezüglich des herzustellenden Materials erteilt,
haftet hierbei der Kunde.

3. Preise und Zahlung

3.1

Alle genannten Preise verstehen sich netto und werden
ohne Umsatzsteuer angegeben. Rechnungen an den Auftraggeber für oben genannten
Leistungen von Frenken Media sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei Auftragsbestätigung wird ein
Teilbetrag in Höhe von 25% des vereinbarten Rechnungsbetrags zur Zahlung fällig,
sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

3.2

Bei Zahlungsverzug über 2 Wochen nach Rechnungsstellung
ist Frenken Media berechtigt, Verzugszinsen nach dem BGB zu verlangen. Das
Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser
Regelung unberührt.

3.3

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der Absprache zwischen
Frenken Media sowie dem Kunden und kann zu einer Nachhonorierung führen.

4. Geheimhaltung

Frenken Media verpflichtet sich, alle Kenntnisse die
aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhalten werden, zeitlich unbeschränkt
streng vertraulich zu behandeln.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

5.1

 Der Kunde erwirbt erst nach Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags,
für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang, die
Nutzungsrechte an allen von Frenken Media im Rahmen dieses Auftrages
gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine
Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte
Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

5.2

Frenken Media ist berechtigt, die von ihr entwickelten Materialien
für Eigenwerbung zu publizieren.

5.3

Die durch den Auftrag erarbeiteten kreativen Leistungen
sind als geistige Schöpfungen von Frenken Media durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch
dann als zwischen den Parteien vereinbart, wenn die nach dem
Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht
ist.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1

Frenken Media haftet für Schäden des Kunden, wenn eine
Hauptleistungspflicht oder eine sonstige wesentliche Pflicht schuldhaft
verletzt, in allen übrigen Fällen nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt worden ist.

6.2

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Frenken
Media erarbeiteten und durchgeführten Leistungen wird vom Kunden getragen. Dies
gilt auch für den Fall, dass die Aktionen und Leistungen gegen gesetzliche
Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen
Werberechtsgesetze oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält
Frenken Media insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der
Kosten der Rechtsverteidigung frei.

6.3

Frenken Media übernimmt keine Haftung für die Inhalte der
Werbemaßnahmen. Dies gilt auch für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen sowie
die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit
der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anmerkungen, Entwürfe, Konzepte,
Strategien und Ergebnisse.

7. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, gegebenenfalls anfallende
Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen (z.B. GEMA). Sollten diese
Gebühren von Frenken Media verauslagt worden sein, hat der Kunde diese Frenken
Media zu erstatten. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann dies
erfolgen.

8. Arbeitsunterlagen / elektronische Daten

Jegliche Arbeitsunterlagen, elektronische Daten sowie
Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Frenken
Media angefertigt werden, verbleiben bei Frenken Media. Die Herausgabe dieser
Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht angefordert werden. Frenken Media
schuldet mit der Bezahlung der Rechnung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch
die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Entwürfen, Konzeptionen,
Produktionsdaten etc.

9. Media-Planung und Media-Durchführung

9.1.

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung erbringt
Frenken Media nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der Frenken Media
zugänglichen Medienunterlagen und der allgemein zugänglichen
Marktforschungsdaten. Einen werblichen Erfolg dieser Leistungen schuldet
Frenken Media dem Kunden in keiner Weise.

9.2.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Frenken Media nach
Absprache mit dem Kunden berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten
dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden
Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen.

10. Vertragslaufzeit / Kündigungsfristen

Ein Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er
wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Sollte der
Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen sein, so kann dieser mit einer Frist
von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Sofern in
dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben ist, endet der Vertrag nach
Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der vereinbarten Leistung (inklusive
Endabnahme durch den Kunden). Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt von
dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Schlussbestimmungen

11.1.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem
Vertrag abzutreten.

11.2.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Frenken Media.

11.3.

Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen
unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
nicht.

Stand: 01.06.2022a